Erste HilfeWenn Sie als Führungskraft in einer verantwortlichen Position, ob selbständig, angestellt oder Bei Streitigkeiten im Privatbereich, z.B. wegen Beleidigung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses, können und sollen die Schiedsstellen und Schiedsämter in Anspruch genommen werden, um eine gütliche Einigung bzw. einer Kompromissbildung zu erreichen. Die Schiedspersonen sind um eine gütliche Einigung bemüht. Ein weiterer Vorteil von Schiedsverfahren gegenüber Gerichtsverfahren an Gerichten ist, dass sie kostengünstiger sind und eine zeitnahe Auseinandersetzung stattfindet. Die nachweisliche Schlichtungsquote liegt bei über 50 Prozent. Im Kontext dieser unentgeltlichen und unverbindlichen Erstberatung können wir bei Bedarf Anwälte aus renommierten Anwaltssozietäten, Fachanwälte bzw. Ärzte und Therapeuten empfehlen, die mit uns kooperieren und die auf diesem Gebiet fachlich versiert sind. Deren Beratung ist von Beginn an kostenpflichtig. Wenn Ihre gesamte Organisation oder Firma unfair attackiert wird, wenden Sie sich bitte direkt an den Direktor der Fairness-Stiftung, Dr. Norbert Copray . Er wird mit Ihnen einen Klärungsprozess durchführen, so dass Sie geeignete Maßnahmen ergreifen können, um weiteren möglichen Schäden vorzubeugen und vorhandene Beschädigungen Ihrer Organisation abzumildern und zu überwinden. Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation unfair attackiert wird
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