Instrument unfairer Attacken

Rufmord

Vor dem Rufmord kommt die Rufschädigung, die darauf abzielt, einen Menschen, eine Gruppe oder Organisation so schwer im Ansehen zu beschädigen, dass dauerhaft ein schlechter Ruf etabliert wird. Der Rufmord zielt auf die völlige Erledigung, auf eine soziale Vernichtung einer Person, Gruppe oder Organisation ab, von der sich die Betroffenen in der Regel nicht wieder richtig erholen können.

Gerüchte, Verleumdungen und üble Nachreden gehören dazu, vor allem aber auch Verleumdungen, die zu einer gezielten Attacke von dauerhafter und ‚tödlicher' Wirkung für den Ruf und damit für die soziale Integration gestaltet werden.

  • Psychosoziale Sicht:
    Eine Rufschädigung durch die oben genannten Instrumente ist heftig und schwer genug. Sie befördert bereits soziale Desintegration und persönliche Diffusion. Ein Rufmord will den Adressaten aus der sozialen Integration herausbrechen und ins soziale Aus stellen. Eine neuerliche soziale Integration soll verwehrt sein. Die Folge ist darüber hinaus eine schwere Persönlichkeitsverletzung, eine Traumatisierung, die sich in der Folge durch Symptome eines posttraumatischen Belastungssyndroms äußert. Anstelle kontraproduktiver Bewältigungsversuche wie Suchtmittel aller Art, Depression, Suizid oder der Einsatz von Rufmord und anderen Attacken zur eigenen Abwehr sind in aller Regel psychotherapeutische, ärztliche und juristischer Beistand wirksam.
     
  • Systemische Sicht:
    Rufschädigung und Rufmord aus einer Organisation heraus zeigen einen asozialen Zustand der Organisation an und sollte schleunigst in Angriff genommen werden. Nur so kann im Interesse der von der Organisation Abhängigen und Betroffenen für eine Rückkehr zu sozial-positiven Leistungen gesorgt werden.
     
    Rufschädigung oder Rufmord gegen eine Organisation haben zahlreiche Folgen und Wirkungen, die nur in einer spezifischen Analyse vernünftig eingeschätzt und bearbeitet werden können. Neben dem Imageschaden sind juristische Aspekte zu bedenken, die durch Maßnahmen bewältigt werden können. Aber auch die Wirkung für die Mitarbeiter und Führungskräfte inklusive des für eine Organisation wichtigen Vertrauens müssen in einer Organisationsentwicklung neu erkundet und erschlossen werden. Rufmord gegen einzelne Personen in einer Organisation ist Symptom für einen ‚heimlichen' Organisationsplan, der die Vernichtung des Einzelnen in Kauf nimmt.
     
  • Juristische Sicht:
    Neben den oben genannten Aspekten kann auch § 164 "Falsche Verdächtigung" ins Spiel gebracht werden: Es drohen demjenigen fünf Jahre Gefängnis oder Geldstrafe, wer einen anderen bei einer Behörde etc. oder öffentlich wider besseres Wissen anzeigt bzw. öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, behördliche Schritte gegen diesen Menschen in Gang zu setzen.