Instrument unfairer Attacken

Belästigung

Eine Belästigung besteht in permanenter und aufdringlicher Aggressivität, die von der Störung eigener Freiheitsakte zur Zerstörung freien Handelns führen kann. Speziell die sexuelle Belästigung ist in den letzten Jahren zentrales Thema geworden. Sie attackiert geschlechtsspezifische Aspekte.

  • Psychosoziale Sicht:
    Im Zentrum steht die sexuelle Belästigung, die einen Menschen aufgrund seines Geschlechts zu diskriminieren oder zu bestimmten Handlungen zu nötigen sucht. Durch Belästigungen sollen Menschen in peinliche und erniedrigende Situationen gebracht werden, so dass die Stärke und der Wille einer Person geschwächt oder auf ihre Kosten Befriedigung aus der Überlegenheit gezogen werden.
     
  • Systemische Sicht:
    Organisationen, in denen Belästigung und sexuelle Belästigung existieren, befinden sich teilweise nicht im Rahmen der Legalität. Eine Grauzone dieser Art ist Ausdruck unreifen und inkompetenten Führungshandelns. Sind Führungskräfte gar selbst betroffen, droht das soziale Gebilde der Gesamtorganisation in dramatischer Weise auseinander zu brechen. Das Potential konstruktiver Kräfte kann dann nicht mehr integrierend und selbst heilend in die Organisation hinein wirken.
     
  • Juristische Sicht:
    Nach dem "Gesetz zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz" (Beschäftigungsgesetz) (= Art. 10 des Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer; BGBL. I S. 1406, 24.6.1994) sind Arbeitgeber und Vorgesetze gehalten, gegen Belästigung vorzugehen und über den Schutz und das Beschwerderecht zur sexuellen Belästigung zu informieren.