Erscheinungsform unfairer AttackenBullying, Drink Spiking, Spiking Als 2010 der Kommissionspräsident der Afrikanischen Union, Jean Ping, dem Internationalen Staatsgerichtshof in Den Haag vorwarf, den afrikanischen Kontinent zu „mobben“, war das deutsche Wort „Mobbing“ auch im internationalen Sprachgebrauch angekommen. Zwar versuchte Ping damit afrikanische Präsidenten, die sich mit Vorwürfen wegen Menschenrechtsvergehen konfrontiert sahen, zu schützen. Doch das Wort „Mobbing“ ist nun global gebräuchlich. Der statt „Mobbing“ bis dahin in den englischsprachigen Ländern gebräuchliche Begriff "Bullying“ kann nunmehr für eine spezielle Form unfairer Attacke verwendet werden. Er ist von "bully" abgeleitet, was soviel bedeutet wie brutaler Mensch, Tyrann, Despot bedeutet. Im Gegensatz zu "Mobbing" wurde zunächst als Akteur unfairer Attacken weniger die Gruppe, sondern ein Einzelner, meist ein Vorgesetzter identifiziert. Doch mittlerweile wird auch Gruppenbullying gesprochen. Das Ziel ist die Terrorisierung, Einschüchterung, Unterwerfung und schließlich Vertreibung oder Vernichtung des Attackierten. Allein das Ziel, jemand zu einem hilflosen Opfer zu machen, reicht oftmals zum Anlass und zur Motivation von Bullying aus. Drink Spiking ist die illegale Handlung, eine Substanz in ein Getränk zu geben, mit der Absicht, dem Trinker Schaden zuzufügen. In den letzten Jahren haben Medienberichte gezeigt, dass diese Aktivität zugenommen hat. Ob dies auf sensationelle Berichterstattung oder Tatsachen zurückzuführen ist, sollte jeder vorsichtig sein.Die Gründe für das Trinken von Getränken können Diebstahl, Vergewaltigung, Körperverletzung oder einfach nur Belustigung sein. Es ist illegal, und wenn eine Person für schuldig befunden wird, droht ihr eine schwere Strafe. Die Tat ist illegal, selbst wenn der Person, deren Getränk gespickt wurde, kein Angriff oder Schaden zugefügt wird. Die Symptome des Spikings hängen von der dem Getränk zugesetzten Substanz sowie davon ab, wie viel Alkohol der Trinker eingenommen hat. Andere Faktoren, die die Reaktion einer Person beeinflussen können, sind das Alter des Opfers und seine Körperform und -größe. Anzeichen dafür, dass das eigene Getränk gespickt wurde, sind oft Desorientierung und Schwindel. Halluzinationen können auftreten, zusammen mit Erbrechen und Übelkeit. Das Opfer kann auch unter Lethargie und undeutlicher Sprache leiden. Auch Gedächtnisverlust ist ein Zeichen, insbesondere in Bezug auf Ereignisse der betreffenden Nacht. Es ist bekannt, dass das Trinken von Getränken gelegentlich Koma oder sogar den Tod auslöst. Jedes Medikament kann verwendet werden, um ein Getränk aufzustocken, aber das häufigste ist Flunitrazepam, auch bekannt als Rohypnol. Diese Droge wurde in der Presse häufig als Dattelvergewaltigungsdroge beschrieben. Gamma-Hydroxybutyrat (GHB) und Ketamin werden aufgrund ihrer anästhetischen Eigenschaften in Verbindung mit Alkohol auch häufig als Spike-Getränke verwendet. Diese Medikamente haben keinen Geschmack, keine Farbe oder keinen Geruch, und die Symptome treten normalerweise innerhalb von fünf bis 30 Minuten auf und sind dafür bekannt, dass sie etwa 12 Stunden anhalten. Es ist fast unmöglich zu sagen, ob sie in ein Getränk gegeben wurden. Es gibt einige Vorsichtsmassnahmen, die dabei helfen können, ein Überlaufen von Getränken zu verhindern. Die Leute sollten ein Getränk nie unbeaufsichtigt lassen und es immer in der Hand halten. Niemand sollte auch ein Getränk von jemandem annehmen, den er oder sie nicht kennt, und Einzelpersonen sollten wachsam sein, wenn Freunde Getränke unbeaufsichtigt lassen. Wer bereits nach dem Konsum einer geringen Menge Alkohol ungewöhnliche Symptome verspürt, sollte sofort Hilfe suchen. Er oder sie sollte unbedingt bei Freunden bleiben und sich sofort an einen sicheren Ort begeben. Medikamente können den Körper innerhalb von 12 bis 72 Stunden verlassen, daher ist es wichtig, dass die Person so schnell wie möglich eine Arztpraxis mit Labor oder eine Klinikambulanz aufsucht, denn die benutzten Substanzen lassen sich nur innerhalb von etwa 6–12 Stunden im Körper des Betroffenen nachweisen. Sofern dies im genannten Zeitfenster nicht möglich ist, empfehlen Opferberatungsstellen, selbst eine Urinprobe zu nehmen, den Zeitpunkt festzuhalten und die Probe gekühlt aufzubewahren. Eine auf diese Weise genommene Probe hat u. U. keine juristische Beweiskraft, kann dem mutmaßlichen Opfer jedoch Gewissheit verschaffen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterscheidet bei K.O.-Tropfen (mit GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure; Liquid Ecstasy)) den Nachweis im Blut, der maximal 6 bis 8 Stunden möglich ist, von der Nachweisbarkeit im Urin, der mindestens 10 bis maximal 18 Stunden möglich ist. Neben der oralen Verabreichung ist auch die intramuskuläre Applikation ("Needle Spiking" genannt) per (unbemerkter) Spritze möglich.
|
||