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Aus der Urteilsübersicht:

Keine Kündigung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter außerordentlich, hilfsweise fristgerecht gekündigt. Grund hierfür war die Anschuldigung einer Mitarbeiterin, auf einer Dienstreise mehrmals sexuell belästigt worden zu sein. Der Beschuldigte erhob daraufhin Kündigungsschutzklage und behauptete, die betroffene Mitarbeiterin sei mit den sexuellen Handlungen einverstanden gewesen. Das Bundesarbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage statt, da eine außerordentliche Kündigung nur dann gerechtfertigt sei, wenn feststehe, dass die sexuellen Handlungen von der betroffenen Mitarbeiterin abgelehnt worden sind und dies auch für den Arbeitgeber ersichtlich ist. Da in diesem Falle aber die notwenigen Feststellungen fehlen würden, wurde der Fall zur weiteren Klärung an das Landesarbeitsgericht zurückgegeben.

2 AZR 341/03



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