Aus der Urteilsübersicht:
Eigenmächtige Urlaubsverlängerung führt zur Kündigung
Eine Arbeitnehmerin hatte vor Antritt ihres vierwöchigen Urlaubs ihren Arbeitgeber nach einer Urlaubsverlängerung gefragt. Diese wurde jedoch ausdrücklich abgelehnt. Während des Urlaubs fragte die Arbeitnehmerin erneut nach einer Verlängerung. Ihr wurde daraufhin ein Anruf vom Arbeitgeber angekündigt. Das Ausbleiben des Rückrufs interpretierte sie als stillschweigende Genehmigung und verlängerte ihren Aufenthalt um eine Woche. Dies zog jedoch eine fristlose Kündigung nach sich, welche vom Arbeitsgericht Frankfurt bestätigt wurde. Den Richtern nach hätte die Arbeitnehmerin, aufgrund der ersten Ablehnung ihrer Anfrage, in keinem Falle von einer stillschweigenden Genehmigung ausgehen können.
Bei einer eigenmächtigen Verlängerung des Urlaubs um ein oder zwei Tage, ist normalerweise nur eine Abmahnung gerechtfertigt. Ganz ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen bleiben Verlängerungen aus außerordentlichen Gründen, wie z. B. Naturkatastrophen oder Geiselnahmen.
15 Ca 7998/02
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