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Aus der Urteilsübersicht:

Handgemenge führt zur Kündigung

Der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt nach darf ein Arbeitgeber, wenn es zwischen Arbeitnehmern zu einem Handgemenge kommt, die beteiligten Personen fristlos entlassen. Dies gilt unabhängig vom Ausgang diesbezüglich laufender Verfahren. Im vorliegenden Fall war das von den betroffenen Arbeitnehmern betriebenes Strafverfahren wegen "geringer Schuld" eingestellt worden.

5/3 Ca 6074/03



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