Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Lautstarkes Ärgern führt nicht zur Kündigung

Das Arbeitsgericht Frankfurt entschied, dass Ärger über Kollegen durchaus laut Luft gemacht werden darf. Wichtig sei, dass hierbei keine strafrechtlichen Beleidigungen ausgesprochen werden und dies nicht vor Kunden geschehe. Die fristlose Kündigung eines Bankmanagers wurde damit ungültig.

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