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Aus der Urteilsübersicht:

Beziehungsstreitigkeiten gehören nicht an den Arbeitsplatz

Dem Landesarbeitsgericht Köln nach müssen Arbeitnehmer, die ihre privaten Beziehungsstreitigkeiten am Arbeitsplatz austragen, mit einer Abmahnung rechnen. Weist der Arbeitgeber sie schriftlich auf Konsequenzen im Widerholungsfall hin, darf beim nächsten privaten Streit die Kündigung ausgesprochen werden.

5 Sa 566/02



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