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Aus der Urteilsübersicht:

Kündigung wegen häufiger Erkrankung unfair

Damit ein Arbeitnehmer wegen häufiger Kurzerkrankungen gekündigt werden kann, müssen folgende Punkte vorliegen: Der Arbeitgeber muss die gesundheitliche Entwicklung des Arbeitnehmers über zwei Jahre beobachten. Erst nach diesem Zeitraum kann eine Prognose erstellt werden. Weiterhin muss die Fehlzeit des Arbeitnehmers pro Jahr mindestens sechs Wochen betragen. Zur Berechnung dieser Fehlzeit dürfen Arbeitsunfälle nicht herangezogen werden. Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt hatte ein Arbeitnehmer des Frankfurter Flughafen-Betreibers Fraport Recht bekommen, dem wegen einer negativen Zukunftsprognose bereits nach einem Jahr gekündigt worden war.

22 Ca 10447/04



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