Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Kurzfristige Konflikte noch kein Mobbing

Dem Landesarbeitsgericht Hamm nach sind kurzfristige Konflikte kein Mobbing. Das Gericht definiert Mobbing folgendermaßen: "Fortgesetzte aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen." Diese Verhaltensweisen seien weiterhin, nach Art und Ablauf einer übergeordneten, rechtlich nicht gedeckten Zielsetzung förderlich. Weiterhin verletzen sie in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen.

18 (11) Sa 1295/01



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