Aus der Urteilsübersicht:
Recht am Bild, Prominente
Das Recht, Bilder von sogenannten Personen der Zeitgeschichte ohne deren Einwilligung
zu Informationszwecken öffentlich zu verbreiten findet seine Grenzen
dort, wo Bilder von Personen vornehmlich zu Werbezwecken verwendet werden.
Der Bundesgerichtshof untersagte einem Musikverlag die Verwendung des Bildes
bei der Herstellung einer Billig-CD des weltbekannten Rocksängers Bob
Dylan. Die CD selbst enthielt einen infolge einer Gesetzeslücke vor 1994
ohne Genehmigung des Künstlers zulässig gefertigten Konzertmitschnitt.
Da aber das Bild als Cover der CD verwendet werden sollte, diente die Abbildung
ausschließlich Verkaufs- und Werbezwecken. Diese Art der Abbildung muss
der Künstler nicht dulden.
Urteil des BGH vom 01.10.1996
VI ZR 206/95 lt. Handelsblatt vom 23.10.1996
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