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Aus der Urteilsübersicht:

Über 62.000 Euro wegen Mobbing gerichtlich zugesprochen

Das Dresdner Arbeitsgerichts verurteilte den Freistaat Sachsen und den Vorgesetzten der Klägerin, Herrn Michael L., als Gesamtschuldner zur Zahlung von 40.000 € wegen schwerer Persönlichkeitsverletzung (Mobbing), zum Ersatz der mobbingbedingten Gehaltseinbußen in Höhe von etwa 22.000 € und zur Zahlung von Schadensersatz auch wegen künftiger Gehaltseinbußen. Damit wurden den Anträgen der Klägerin auf Geldentschädigung, Schmerzensgeld und Schadensersatz in vollem Umfang entsprochen.

Die Schikanen begannen bereits vor Aufnahme der Arbeit am Tag des Dienstantritts. Nach einem Jahr der Schikane, der Diskriminierung, ständig wiederholender Anfeindungen durch den direkten Vorgesetzten Michael L., gefördert durch die Duldung des Geschäftsbereichsleiters Dr. Ulrich M. und trotz ständig erbetener Hilfe, die der Klägerin nicht gewährt wurde, konnte die Klägerin dem psychischen Druck nicht mehr standhalten. Die Klägerin erkrankte und war wegen eines ausgeprägten depressiven Symptoms arbeitsunfähig. Noch nach längerem Klinikaufenthalt bedurfte sie der psychotherapeutischen Behandlung sowie starker Antidepressive und Antieleptika. Vor dem Beschäftigungsbeginn war die Klägerin völlig beschwerdefrei. Eine Wiedergenesung der Klägerin ist nicht zu erwarten. Ihre berufliche Karriere ist ruiniert.

Die Klägerin erfasst im Zeitraum von einem Jahr 55 Verhaltensweisen, die sich aus Rechtsmaßnahmen und Kommunikationshandlungen zusammensetzten und in keiner Weise durch anzuerkennende arbeitgeberseitige Interessen berechtigt waren. Sie dienten lediglich der zermürbenden Schikane und Diskriminierung.

Das Gericht hat nicht nur den Vorgesetzten, sondern auch den Arbeitgeber verurteilt, weil dieser sich tatenlos gegenüber dem Mobbing verhielt. Im Urteil wurde auch der Ersatz entgangener und künftiger Gehaltsansprüche erfasst.

Erstmalig hat damit ein Arbeitsgericht den geltend gemachten Ansprüchen im vollem Umfang stattgegeben. Damit zeigt sich, dass die deutsche Rechtssprechung die seit 2000 entwickelte strenge Linie gegen Mobbing fortsetzt.

5 Ca 5954/02



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