Aus der Urteilsübersicht:
Unternehmen haften für Versprechen
Zur Rekrutierungspraxis von ausgezeichneten Führungskräften und Experten gehört es, Versprechungen in Bezug auf eine neue Stelle bei Stellungsantritt zu machen. Vielfach sehen sich die Rekrutierten wenige Monate nach Dienstantritt dann über die Erfüllbarkeit der Bedingungen getäuscht.
Auf Grund eines Falles hat das Landesarbeitsgerichts Frankfurt solche Praxis nun rechtlich sanktioniert. Im Urteil heißt es, Unternehmen dürfen bei Einstellungsgesprächen beim Arbeitnehmer "keine Vorstellungen erwecken, die zu den tatsächlichen Gegebenheiten im Widerspruch stehen".
Wenn Unternehmen Versprechungen machen, gehen sie damit Verbindlichkeiten ein, für die sie haften. So sprachen die Richter einem Arzt Schadensersatz in Höhe von 140000 € zu, weil ihm in einer Klinik ein lukrativer Job versprochen worden war, der bei Dienstantritt nicht zur Verfügung stand, weil das Klinikprojekt gescheitert war. Daraufhin kündigte das Unternehmen. Da der Arzt seinen alten Arbeitsplatz in einem Krankenhaus aufgegeben hatte, verlangte er Schadensersatz, den ihm das Gericht über den Klageweg dann zugestand.
9 Sa 1211/01
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