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Aus der Urteilsübersicht:

Grundlose Versetzung unmöglich

Selbst wenn der Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel enthält, ist eine Versetzung nicht ohne Begründung auf einen anderen als den vereinbarten Arbeitsplatz möglich. Nach richterlicher Auffassung am Arbeitsgericht Frankfurt muss eine Versetzung grundsätzlich nachvollziehbar sein, weshalb ein Arbeitsnehmer die Angabe von Gründen verlangen kann. Können keine Gründe angeführt werden, ist die Versetzungsanordnung unwirksam.

9 Ca 4956/02



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