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Aus der Urteilsübersicht:

Einmalige Attacke kein Kündigungsgrund

Nicht jeder Arbeitnehmer, der sich daneben benimmt, kann gleich gekündigt werden. Das Frankfurter Arbeitsgericht wies die Kündigung eins Mitarbeiters zurück, der unbeherrscht eine Schürze in Richtung einer Kollegin geworfen hatte, nachdem er sich mit ihr eine zeitlang gestritten hatte. Der Arbeitsgeber hielt es für unzumutbar, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen und kündigte fristgerecht. Die vorsitzende Richterin verwarf die Kündigung, weil die Attacke keine Folgen für die Kollegin hatte und im Vorfeld keine solchen Vorfälle vorgekommen seien. Denn dann hätte zuvor eine Abmahnung ausgesprochen werden müssen. So habe sei die Kündigung überzogen angesichts der Situation.

5 Ca 8681/02



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