Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Anspruch auf Schutz vor psychischen Gefahren

Ein Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer auch vor psychischen Gefahren schützen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen befand, ein Arbeitnehmer habe Anspruch auf Schutz vor systematischen Anfeindungen und schikanösem Verhalten durch Kollegen und Vorgesetzte. Der Arbeitgeber muss sich sogar das Verhalten derjenigen zurechnen lassen, die in seinem Namen handeln.

16a Sa 139/99



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