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Aus der Urteilsübersicht:

Mobbingfolgen keine Berufskrankheit

Weil sich ein Sicherheitsingenieur durch Mobbing in seinem Betrieb krank gemacht sah, verklagte er die zuständige Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft auf Geldzahlungen. Das Dortmunder Sozialgericht in Siegen entschied dagegen, dass psychische Krankheiten als Folge von Mobbing am Arbeitsplatz nicht als Berufskrankheit geltend gemacht werden können. Denn psychische Krankheiten durch Mobbing kommen in der Berufskrankheitenverordnung bislang nicht vor. Auch gebe es, meinte die Richterin, bislang keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse darüber, dass Mobbing eine bestimmte Berufsgruppe krank machen könne.

S 36 U 267/02



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