Aus der Urteilsübersicht:
Prestige und Rechte bei Betriebsveränderungen
Bei Betriebsübernahmen, Fusionen und Betriebsaufkäufen wird meist die Mitarbeiterschaft mit übernommen. Das Arbeitsgericht Frankfurt stellte in zwei Urteilen fest, dass dadurch die Rechte der Arbeitsnehmer ohne freiwillige Zustimmung nicht geschmälert und Mitarbeiter umfassend informiert werden müssten.
In einem Fall (7/17 Ca 2936/02) war ein Versicherungsunternehmen in einem anderen aufgegangen. Einem Sachbearbeiter wurde die Weiterbeschäftigung zu den gleichen finanziellen Konditionen wie bisher angeboten, allerdings sollten die Handlungsvollmacht und die Stellvertreterfunktion des Vorgesetzten entfallen. Der Arbeitsnehmer lehnte die Stelle wegen des Prestigeverlustes ab und verlangte eine Abfindung nach dem Sozialplan. Das Gericht gab ihm Recht. Es befand, das Interesse eines Arbeitnehmers an der Vermeidung von Prestigeverlust müsse höher eingestuft werden als das allgemeine Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes. Das Angebot der Firma sei also nicht zumutbar.
In einem anderen Fall (9 Ca 5463/02) urteilte das Gericht, das Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen umfassend über ihre Widerspruchsrechte, den Kündigungsschutz und andere Auswirkungen des Übergangs zu informieren seien - und zwar rechtzeitig hinsichtlich ihrer Pflichten wie ihrer Rechte, so dass sie ihr Verhalten entsprechend überlegen und bestimmen könnten.
7/17 Ca 2936/02 und 9 Ca 5463/02
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