Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Vorgesetztenbeleidigung im Intranet oder Internet ausgeschlossen

Auch in der virtuellen Realität gelten strafbewehrte Anstandsregeln. Arbeitnehmer riskieren ihre Entlassung, wenn sie ihre Chefs in von Kollegen zugänglichen Dateien, virtuellen Räumen oder Mails beispielsweise als "Chef-Spastiker" oder "Stammeshäuptling der Idioten" bezeichnen. So entschied das Frankfurter Arbeitsgericht.

1 Ca 3981/01



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