Aus der Urteilsübersicht:
Firma verunglimpft: Kündigung
Das Lied „Das Narrenschiff“ von Reinhard Mey wurde einem Redakteur zum Verhängnis. Er schickte den Text als Neujahrsgruß an die 150 Beschäftigten seiner Firma. In dem Lied heißt es: „Der Steuermann lügt, der Kapitän ist betrunken und der Maschinist in dumpfe Lethargie versunken“. Und die Mannschaft bestehe aus „meineidigen Halunken“. Die Geschäftsführung des Unternehmens fand das Lied gar nicht lustig, sondern sah darin eine relativ unverblümte Kritik an sich selbst und der Firma, die aktuell in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Sie kündigte dem Redakteur fristlos wegen „massiver Verunglimpfung“. Darauf trat der Redakteur den Gang zum Arbeitsgerichts Wiesbaden an und bekam nicht Recht. Die Richter bestätigten die fristlose Kündigung, denn der Redakteur habe nicht nur die Geschäftsführung des Unternehmens, sondern auch alle seine Kollegen verunglimpft. Jedem Leser der Email habe klar werden müssen, dass der übersandte Liedtext eine „zynische Deutung der personellen und finanziellen Situation“ der Firma sein sollte. Deshalb sei – so die Richter – eine Beschäftigung des Redakteurs bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zuzumuten gewesen.
3 Ca 33/01
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