Aus der Urteilsübersicht:
Gerücht über Insolvenz ist Kündigungsgrund
Der Leiter eine Rechtsabteilung einer Firma hatte Kunden mitgeteilt, die Firma sei „insolvent“. Es stellte sich jedoch später heraus, dass nur die Bankkonten der Firma gesperrt waren, weil ein Gesellschafterwechsel stattgefunden hatte. Dem Abteilungsleiter wurde wegen Rufschädigung fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht Frankfurt schloss sich dem Urteil der Firma an, denn leichtfertig im Kundenkreis verbreitete Behauptungen können das Vertrauensverhältnis zwischen Führungskraft bzw. Arbeitnehmer und Firma zerstören. Daher sei mit der fristlosen Kündigung das härteste arbeitsrechtliche Mittel ohne Abmahnung gerechtfertigt.
Nur wegen formaler Mängel, nicht aus inhaltlichen Gründen, musste sich das Unternehmen zur Zahlung einer geringen Abfindung bereit erklären. Der Fall macht überdeutlich, dass rufschädigendes Verhalten durch Gerüchte und unbegründete Behauptungen im Sinne von Rufmord auch gegenüber Firmen arbeitsrechtlich von Belang ist. In diesem Fall hatte sich der Abteilungsleiter sogar „nur“ in der Interpretation der gesperrten Geschäftskonten geirrt, nicht einmal mutwillig aus der Luft gegriffene Annahmen wie Behauptungen an die Kundschaft gebracht.
15/19CA1258-01
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