Aus der Urteilsübersicht:
Mangelhaftes Führungs- und Sozialverhalten
Das Bundesarbeitsgericht befand die Kündigung einer Abteilungsleiterin für Rechtens, die in einem Magdeburger Unternehmen mangelhaftes Sozialverhalten gegenüber ihren Mitarbeiterinnen an den Tag gelegt hatte. Das Unternehmen hatte der Arbeitnehmerin gekündigt, weil sie ihre Mitarbeiter nicht grüßte, ihnen den Händedruck verweigerte und in ihrer Abwesenheit über sie herzog. Das Verhalten der Chefin störe den Betriebsfrieden, argumentierten die Firmenleitung und der Personalrat. So sah es auch das Bundesarbeitsgericht.
Besonders Führungskräfte sind in ihrer Fürsorgepflicht angehalten, konstruktives und gedeihliches Sozial- und Führungsverhalten zu praktizieren. Mitarbeiter brauchen sich schlechte Launen und herabsetzendes Verhalten durch Vorgesetzte nicht gefallen lassen. Und ein Unternehmen tut gut daran, ihre Führungskräfte zu einem dem Betriebsklima zuträglichen Verhalten anzuhalten.
2 AZR 128/95
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