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Aus der Urteilsübersicht:

Whistleblowing kein Entlassungsgrund

Wer vor Gericht oder in juristischen Untersuchungsverfahren gegen seinen Chef aussagt, kann nicht automatisch dafür entlassen werden. So entschied das Bundesverfassungsgericht, dass niemand Nachteile erleiden dürfe, weil er seine staatsbürgerliche Pflicht erfülle und in einem Ermittlungsverfahren zutreffende Aussagen zum Verhalten des eigenen Chefs mache. Ein Arbeitnehmer hatte der Staatsanwaltschaft Unterlagen übergeben, die er als Betriebsrat persönlich gesammelt hatte. Die Behörde ermittelte seit 1996 wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten der Gesellschaft. Das Landesarbeitsgericht hatte zuvor die Kündigung des Arbeitsnehmers durch den Geschäftsführer für rechtens gehalten. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil auf und verwies die Angelegenheit zu einer neuen Urteilsfindung an des Landesarbeitsgericht zurück.

1 BvR 2049/00



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