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Aus der Urteilsübersicht:

Kündigung nach Satire über Chef

Auch wenn satirische Bemerkungen über Vorgesetzte und Kollegen in verschlüsselter Form vorgebracht werden, können sie eine Kündigung des satirischen Arbeitnehmers rechtfertigen. In dem besagten Fall, den das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zu verhandeln hatte, ging es um zwei Angestellte, die einen satirischen Roman verfasst hatten. In ihm wurden die Chefs und Kollegen der eigenen Firma zwar verfremdet dargestellt, die aber nach Auffassung des Gerichts trotz der Anonymisierung leicht zu identifizieren waren. Die Richter sahen in dem Romantext "ehrabschneidende Bemerkungen und schwerwiegende Beleidigungen". Das Gericht akzeptierte nicht die fristlose, aber die ordentliche Kündigung der Arbeitnehmer. Es vermochte auch nicht den Argumenten der Angeklagten zu folgen, der Roman spiegele nur die allgemeine Verrohung der Sprache wider und sei auch nicht veröffentlicht worden. Die Computerdiskette mit dem Romantext sei nicht so verwahrt worden war, dass Kollegen an der Einsicht gehindert worden wären.

1 Ca 3981/01



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