Aus der Urteilsübersicht:
Kündigung nach Satire über Chef
Auch wenn
satirische Bemerkungen über Vorgesetzte und Kollegen in verschlüsselter
Form vorgebracht werden, können sie eine Kündigung des satirischen
Arbeitnehmers rechtfertigen. In dem besagten Fall, den das Arbeitsgericht
Frankfurt am Main zu verhandeln hatte, ging es um zwei Angestellte, die einen
satirischen Roman verfasst hatten. In ihm wurden die Chefs und Kollegen der
eigenen Firma zwar verfremdet dargestellt, die aber nach Auffassung des Gerichts
trotz der Anonymisierung leicht zu identifizieren waren. Die Richter sahen
in dem Romantext "ehrabschneidende Bemerkungen und schwerwiegende Beleidigungen".
Das Gericht akzeptierte nicht die fristlose, aber die ordentliche Kündigung
der Arbeitnehmer. Es vermochte auch nicht den Argumenten der Angeklagten zu
folgen, der Roman spiegele nur die allgemeine Verrohung der Sprache wider
und sei auch nicht veröffentlicht worden. Die Computerdiskette mit dem
Romantext sei nicht so verwahrt worden war, dass Kollegen an der Einsicht
gehindert worden wären.
1 Ca 3981/01
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