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Aus der Urteilsübersicht:

Persönlichkeitsrechtverletzung - Willi Lemke

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung seinen Memoiren brachte der ehemalige Präsident des hamburgischen Verfassungsschutzes den jetzigen Manager des Bundesligavereins Werder Bremen während dessen Studienzeit mit dem russischen Geheimdienst KGB in Verbindung. Der Verfassungsschutz trat damals an den Manager heran, um dessen angebliche KGB-Kontakte für seine Interessen zu nutzen.

Das Oberlandesgericht Bremen sah in der Veröffentlichung einen groben Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht des damaligen Verfassungsschützers, durch den dem Kläger (Lemke) schwerer Schaden am Ansehen seiner Person entstanden war. Für die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts erhielt der Werder-Manager eine Geldentschädigung von 30.000 DM zugesprochen.

Urteil des OLG Bremen vom 01.11.1995
1 U 51/95 lt. NJW 1996, 1000



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