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Aus der Urteilsübersicht:

Konkurrenzfirma darf nicht verunglimpft werden

Ryanair, die irische Fluggesellschaft, hat zum Kampf um den deutschen Markt angesetzt und greift die Lufthansa mit Billigpreisen an. Offenbar trifft sie damit den Nerv des deutschen Riesen, denn einer ihrer Manager, Ralf Teckentrup, äußerte in einem Gespräch vor Journalisten: "Da gibt es kleine Gesellschaften, die dürfen sich jede Schweinerei erlauben, die es gibt". Was nach einer saloppen, beiläufigen Aussagen aussah, erfüllt nach Auffassung des Kölner Landgerichts den Tatbestand einer verunglimpfenden, abwertenden Äußerung. Es untersagte der Lufthansa, künftig eine solche Bemerkung in Bezug auf Ryanair und deren Preispolitik. Werden die Tarife von Ryanair als "Lockangebote ohne Ausweis von Steuern und Gebühren" bezeichnet, sehen die Richter dies als "verunglimpfenden Wettbewerb und pauschale Herabsetzung an".

31 O 57/02



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