Aus der Urteilsübersicht:
Konkurrenzfirma darf nicht verunglimpft werden
Ryanair,
die irische Fluggesellschaft, hat zum Kampf um den deutschen Markt angesetzt
und greift die Lufthansa mit Billigpreisen an. Offenbar trifft sie damit den
Nerv des deutschen Riesen, denn einer ihrer Manager, Ralf Teckentrup, äußerte
in einem Gespräch vor Journalisten: "Da gibt es kleine Gesellschaften,
die dürfen sich jede Schweinerei erlauben, die es gibt". Was nach
einer saloppen, beiläufigen Aussagen aussah, erfüllt nach Auffassung
des Kölner Landgerichts den Tatbestand einer verunglimpfenden, abwertenden
Äußerung. Es untersagte der Lufthansa, künftig eine solche
Bemerkung in Bezug auf Ryanair und deren Preispolitik. Werden die Tarife von
Ryanair als "Lockangebote ohne Ausweis von Steuern und Gebühren"
bezeichnet, sehen die Richter dies als "verunglimpfenden Wettbewerb und
pauschale Herabsetzung an".
31 O 57/02
|