Aus der Urteilsübersicht:
Reorganisation kein Kündigungsgrund
Nicht
selten wird versucht, durch Reorganisationsmaßnahmen auch Führungskräfte
aus der Organisation zu drängen. Dies kann auch eine scheinbar juristisch
einwandfrei verpackte unfaire Attacke sein. So dient der Wegfall einer Abteilung
gelegentlich dazu, dem Abteilungsleiter betriebsbedingt zu kündigen.
Solchen Vorgängen hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Riegel
vorgeschoben. Ein teilweiser Wegfall von Tätigkeiten rechtfertige noch
keine betriebsbedingte Kündigung, so das Gericht in der Urteilsbegründung.
Die Richter gaben der Klage eines Wertpapierhändlers gegen seine Bank
Recht und erklärten dessen Kündigung für unwirksam. Zwei Jahre
lang hat der Mitarbeiter die Abteilung für die Feststellung von Aktienkursen
geleitet. Als die Abteilung geschlossen wurde, präsentierte man ihm eine
betriebsbedingte Kündigung. Das Gericht war im Gegensatz zur Bank der
Auffassung, dass gemäß der vertraglichen Funktion der Wertpapierhändler
auch anderweitig beschäftigt werden kann. Deshalb könne eine Entlassung
nicht mit der Schließung der Abteilung begründet werden.
18 Ca 1911/01
|