Aus der Urteilsübersicht:
Pflicht: Tägliche Kontrolle des E-Mail-Spam-Ordners
In zweiter Instanz verurteilte das Landgericht Bonn den Beklagten, einen Rechtsanwalt, zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 90.000 Euro an seine frühere Mandantin.
Die Klägerin hatte gegen ihren Rechtsanwalt geklagt, da dieser es versäumt hatte ihr eine E-Mail der Gegenseite rechtzeitig weiterzuleiten. In der Folge verstrich die Frist zur Annahme eines Vergleichsvorschlags der Gegenpartei und die Vergleichsverhandlung scheiterte.
Der Beklagte begründete seine verspätete Weiterleitung der E-Mail damit, dass diese fälschlicherweise im Spam-Filter seines E-Mail-Programms einsortiert worden war. Der Beklagte erfuhr drei Tage nach Zugang von dieser E-Mail. Seiner Mandantin leitete er die E-Mail erst nach über einer Woche weiter.
Das Gericht befand, dass der Beklagte durch die verspätete Weiterleitung der E-Mail an seine Mandantin, seine anwaltlichen Pflichten verletzt habe.
Grundsätzlich stellte das Gericht fest, dass wer einen E-Mail-Kontakt für geschäftliche Korrespondenz anbiete, täglich seinen Spam-Ordner nach wichtigen E-Mails durchschauen müsse.
15 O 189/13
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