Aus der Urteilsübersicht:
Drohung mit Strafanzeige stellt eine strafbare Nötigung dar
In einem Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Entscheidung der Vorinstanz, wonach sich ein Anwalt der des Strafbestands der Nötigung strafbar gemacht habe.
Im vorliegenden Fall wurde ein Rechtsanwalt von seinem Mandanten beauftragt Mahnschreiben an zahlungsunwillige Kunden zu versenden. Im Schreiben wies der Anwalt die Kunden darauf hin, dass sich sein Mandant bei Nichtzahlung vorbehalte Strafanzeige zu stellen. Tatsächlich war die Umsetzung einer Strafanzeige in keinem Fall vorgesehen.
Was dem Anwalt nicht bekannt war ist, dass die Forderungen seines Mandanten nicht berechtigt waren. Dieser betrieb einen gebührenpflichtigen Gewinnspieleintragungsdienst und ließ über ein Callcenter Kunden akquirieren. Allerdings handelte es sich hierbei um Betrug, so dass die akquirierten Kunden zwar eine Gebühr zahlten, jedoch nicht an einem Gewinnspiel teilnahmen.
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass auch wenn der Anwalt nicht von den betrügerischen Machenschaften seines Mandaten wusste, er in den Mahnschreiben eine Drohung gegenüber den Kunden ausgesprochen habe. Die Tatsache, dass der Mandant mit ihm vereinbarte in keinem Fall Strafanzeige zu erheben, hätte beim Anwalt Zweifel an der Richtigkeit der Forderungen auslösen müssen.
1 StR 162/13
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