Aus der Urteilsübersicht:
Lebenslange Haft nach Mord im Jobcenter Neuss
Die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe lehnten in einem Urteil die Revision der Verteidigung ab und bestätigten das Urteil der Vorinstanz. Diese hatte einen 53-jährigen Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Erwiesen ist, dass der Angeklagte die für ihn zuständige Sachbearbeiterin im Jobcenter Neuss mit mehreren Messerstichen erstochen hatte. Der Angeklagte begründete seine Tat damit, dass er sich von den Mitarbeitern des Jobcenters betrogen fühlte. Er hatte eine Datenschutzerklärung unterschreiben müssen und verstand, auch nach mehrmaligem Erklären, nicht den Sinn dieser Unterlage. Vielmehr unterstellte er, dass nun seine personenbezogenen Daten an Gewerbetreibende verkauft und damit seine Ehre beschädigt werde. Diese Vorstellung wurde durch eine Fernsehnachrichtensendung zum Thema Datenklau verstärkt. Am Morgen der Tat ging der Angeklagte mit zwei Messern, die er unter seiner Kleidung versteckte, in das Jobcenter, um seine Befürchtung zu klären. Nach einem Gespräch mit seiner Sachbearbeiterin stach er viermal auf die arglose und wehrlose Geschädigte ein und verletzte sie tödlich.
3 StR 227/13
17 Ks 2/13 (Landgericht Düsseldorf)
|