Aus der Urteilsübersicht:
Unfaire Akteure sind regresspflichtig!
Wenn ein
Arbeitnehmer durch unfaire Attacken seinen Arbeitsplatz verliert, so kann
der Urheber der Attacke zum Regress herangezogen werden. So entschied das
Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm (8. Kammer) gegen die Gruppenleiterin einer
Reinigungsfirma, durch deren wahrheitswidrige Behauptungen einen Kollegin
ihren Arbeitsplatz verlor. Die Gruppenleiterin wurde vom Gericht als Schädigende
Angesehen und zu einem umfassenden Schadensersatz verurteilt. Die Mobberin
muss so lange den Verdienstausfall der entlassenen und nicht wieder eingestellten
Kollegin ersetzen, bis diese eine neue Beschäftigung gefunden hat.
Die Gruppenleiterin hatte in der Kundschaft der Firma herum erzählt,
dass ihre Kollegin den Arbeitgeber als ‚Sklaventreiber’ bezeichnet
habe. Als der Arbeitgeber davon erfuhrt, kündigte er das Arbeitsverhältnis
im Mai 1998. Weil noch Probezeit für die Arbeitsnehmerin bestand, war
dies unproblematisch. Die auf Schadensersatz verklagte Gruppenleiterin musste
vor Gericht eingestehen, dass sich die Kollegin zu keiner Zeit dermaßen
über den Arbeitsgeber geäußert habe. Also: Wer durch wahrheitswidrige
Behauptungen eine Kündigung veranlasst, hat für den der betroffenen
Person entstehenden Schaden zu haften.
8 Sa 878/00
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