Aus der Urteilsübersicht:
Kein Mobbing: Häufige berechtigte Abmahnungen
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wies in zweiter Instanz die Klage eines Arbeitnehmers wegen Mobbings als unberechtigt zurück. Der Kläger begründete seinen Vorwurf mit der Tatsache, dass er innerhalb von vier Monaten neun Abmahnungen erhalten hatte.
Die Richter stellten fest, dass die Aussprache häufiger Abmahnungen allein kein Mobbing darstelle. Dies gelte auch dann, wenn sich im Nachhinein herausstelle, dass eine Abmahnung unberechtigt gewesen sei. Vielmehr müssen dem Arbeitgeber verwerfliche Motive nachgewiesen werden. Dies stellt klar, dass der betroffene Mitarbeiter in der Beweispflicht steht.
Im vorliegenden Fall stellte das Gericht lediglich fest, dass die Anzahl der Abmahnung vermuten lasse, dass der Kläger unter genauer Beobachtung stehe. Weiterhin könne das Vorgehen des Arbeitgebers als systematisch bezeichnet werden, jedoch deute nichts auf eine Verletzung der Arbeitnehmerrechte des Klägers hin.
6 Sa 256/09
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