Aus der Urteilsübersicht:
Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung für Ex-Klinikchef
In einem Urteil hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln dem ehemaligen Klinikchef der städtischen Kliniken, Prof. Leititis, Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung zugesprochen.
An der städtischen Klinik Köln war Prof. Leititis 2004 bis 2009 als medizinischer Geschäftsführer angestellt gewesen. Eine Verlängerung der Anstellung um weitere fünf Jahre wurde Ende 2008 durch den Aufsichtsrat der Kliniken abgelehnt. Stattdessen wurde die Position mit einem jüngeren Nachfolger besetzt. Prof. Leititis vermutete, dass sein Antrag auf Verlängerung der Anstellung aufgrund seines Alters abgelehnt worden war und klagte auf Schadenersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Diesen Vorwurf verneinte die Klinik und verwies auf ihre Unzufriedenheit gegenüber den fachlichen Leistungen des Klägers.
Die Richter des Senats sahen in ihrer Entscheidung den Vorwurf des Klägers als erwiesen an, wonach der Kläger „wegen seines Alters beim Zugang zu einer Erwerbstätigkeit behindert und somit benachteiligt worden sei“. Der Senat sprach dem Kläger eine materielle und immaterielle Entschädigung zu.
Bei der Urteilsfindung kam dem Kläger „die gesetzliche Beweiserleichterung des § 22 AGG zugute [welche] die Benachteiligung aus Altersgründen […] aufgrund von Indizien fest[stelle]. Der städtischen Klinik war es im Prozess nicht möglich gewesen, diese Indizien zu widerlegen.
18 U 196/09
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