Aus der Urteilsübersicht:
Gericht verstärkt Schutz vor Mobbing
Das Landesarbeitsgericht
in Erfurt (LAG) hat am 10.04.01 mit einem Grundsatzurteil den Schutz von Arbeitnehmern
vor Mobbing verstärkt. Das Gericht bewertete den "systematischen
Psychoterror" als einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht
und in die Gesundheit des Arbeitnehmers. Der Vorsitzende Richter Peter Wickel
sagte: "Bislang gab es keine vergleichbare Entscheidung, auch nicht des
Bundesarbeitsgerichtes".
"Jeder Arbeitnehmer hat einen Unterlassungsanspruch gegen jegliches Mobbing",
sagte Wickel weiter. Die 5. Kammer des LAG stellte 14
Leitsätze auf, nach denen Mobbing-Fälle künftig entschieden
werden können. Entsprechend ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht
seiner Beschäftigten zu schützen, auch vor Belästigungen durch
Dritte.
Wickel erklärte, die oft bestehende Beweisnot der Opfer müsse ausgeglichen
und der Grundsatz eines fairen Verfahrens auf Mobbingfälle angewandt
werden. Das bedeute, das Opfer als Partei anzuhören und seine Glaubwürdigkeit
zu prüfen. Derzeit kämen Mobbing - Opfer vor Arbeitsgerichten meist
gar nicht erst nicht zu Wort, weil sie ihre Vorwürfe nicht beweisen könnten.
Ein 54 Jahre alter leitender Angestellter der Sparkasse Gera/Greiz hatte geklagt,
weil ihn ein Vorstand mit Aufgaben weit unter seiner Vergütungsgruppe
über Monate hatte aus der Anstellung drängen wollen. Das LAG bestätigte
unter Androhung von 50.000 Mark Ordnungsgeld eine einstweilige Verfügung
des Arbeitsgerichtes Gera. Diese hatte der Sparkasse eine Fortsetzung dieses
Verhaltens verboten. Der 54-Jährige war an Depressionen erkrankt.
5 Sa 403/2000
Die komplette Urlaubsbegründung als Word-Dokument
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