Aus der Urteilsübersicht:
Mord auch als Arbeitsunfall zu werten?
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg klärte in einem Urteil die Frage, ob ein Mord gegenüber der Unfallversicherung als Arbeitsunfall geltend gemacht werden kann und somit ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht.
Ein Mann war, auf seiner Rückfahrt vom Steuerberater, von seinem Sohn aus dem Wagen gelockt und ermordet worden. Das Mordopfer hatte eine Unfallversicherung abgeschlossen, die Unfälle abdeckt, die in einem betrieblichen Zusammenhang stehen. Da der Mann vom Steuerberater kam, war diese Wegstrecke grundsätzlich mitversichert. Die Witwe forderte aus diesem Grund eine Hinterbliebenenrente von der Versicherung.
Das Gericht wies die Forderung der Witwe als unberechtigt zurück. So habe der Sohn aus privaten Gründen gehandelt. Der Tod des Mannes stehe deshalb nicht in einem betrieblichen Zusammenhang. Dass sich der Tote gerade auf der Rückfahrt vom Steuerberater befand, sei als reiner Zufall zu werten.
L 2 U 5633/10
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