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Aus der Urteilsübersicht:

Kündigung: Beweislast beim Arbeitgeber

Das Darmstädter Arbeitsgericht wies in erster Instanz die fristlose Kündigung einer Kinomitarbeiterin zurück.

Die Aussprache der Kündigung basierte auf dem Vorwurf des Arbeitgebers, die Mitarbeiterin hätte einer Kollegin zwei Becher mit einem Getränk überreicht und dies nicht abgerechnet. Dies bestätigten zwei Zeugen vor Gericht. Diesen Vorwurf wies die Klägerin als falsch ab und sagte hingegen aus, dass sie ihrer Kollegin zwei Becher mit Popcorn überreicht hätte. Eine Abrechnung sei nicht nötig gewesen, da allen Mitarbeitern ein Kontingent an kostenlosem Popcorn zustehe. Ihre Aussage wurde durch mehrere Zeugen bestätigt.

Da es dem Arbeitgeber nicht gelang, seinen Vorwurf zu beweisen und Aussage gegen Aussage stand, wies das Gericht die Kündigung als unberechtigt zurück.

4 Ca 90/10



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