Aus der Urteilsübersicht:
Siemens: Schadenersatz in Millionenhöhe
Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wurde Wilhelm Schelsky, der frühere Vorsitzende der unternehmensnahen Betriebsräteorganisation AUB (Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger) zu einer Schadenersatzzahlung von 3,2 Millionen Euro gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber Siemens verurteilt.
Den Betrag von 3,2 Millionen Euro hatte die Klägerin vom Beklagten gefordert. Sie warf ihrem ehemaligen Mitarbeiter Betrug und Beihilfe zur Untreue vor. Hierbei bezog Sie sich auf eine Verurteilung des Beklagten durch die 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth.
Die Klägerin warf dem Beklagten vor die Unterstützungszahlungen nicht für Zwecke der AUB genutzt zu haben, sondern „Sportler und Sportvereine unterstützt und private Zwecke verfolgt, sowie solche von Unternehmen, an denen er selbst beteiligt war“. Da dies auch gegen eine Rahmenvereinbarung verstieß, entbehrten die Zahlungen jeglicher Rechtsgrundlage.
Der Beklagte wies die Vorwürfe durch die Klägerin zurück. Er argumentierte, dass er die Klägerin nicht über die Verwendung der Gelder getäuscht hätte, da die Klägerin nie danach gefragt hätte. Vielmehr verlangte er von der Klägerin die Auszahlung des noch ausstehenden Gehalts von 391.111,11 Euro.
Die Richter folgten der Argumentation der Klägerin und verneinten dem Beklagten die Möglichkeit einer Widerklage.
12 O 11145/08
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