Aus der Urteilsübersicht:
Fristlose Kündigung bei privater Akkuaufladung?
In zweiter Instanz wies das Landesarbeitsgericht Hamm die Revision gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegen als unberechtigt ab und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.
Geklagt hatte ein Computerfachmann der von seinem Arbeitgeber gekündigt worden war, nachdem dieser den Akku seines Elektrorollers auf Firmenkosten aufgeladen hatte. Hierbei waren dem Unternehmen Kosten in Höhe von 1,8 Cent entstanden.
In ihren Urteilen wiesen die Richter der beiden Instanzen die Kündigung als unzulässig ab und führten als Begründung die lange verfehlungsfreie Firmenzugehörigkeit des Arbeitnehmers an. Den finanziellen Schaden, den der Arbeitnehmer verursacht hatte, bezeichneten die Richter als „kaum vorstellbar“.
Bemerkenswert fanden die Richter weiterhin die Tatsache, dass das Unternehmen andererseits das Aufladen von Handyakkus duldete.
16 Sa 260/10
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