Aus der Urteilsübersicht:
Nicht rechtens: Kündigung bei Mitnahme eines entsorgten Kinderbettes
In zweiter Instanz wies das Landesarbeitsgericht Mannheim die verhaltensbedingte fristlose Kündigung eines Mitarbeiters eines Entsorgungsunternehmens ab und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.
Die Beklagte hatte dem Kläger gekündigt, nachdem dieser ein zu entsorgendes Kin-derbett mit nach Hause genommen hatte. Die Beklagte wertete die Mitnahme des Kinderbettes als Diebstahl. Sie rechtfertigt ihre Entscheidung damit, dass durch sol-che Taten das Vertrauen der Kunden, die sie beauftragen, Gegenstände ordnungs-gemäß zu entsorgen, verloren gehe.
Das Gericht wertete die Aussprache der Kündigung als unverhältnismäßig, da der Kläger bis dahin sieben Jahre ohne größere Vorkommnisse für die Beklagte gearbeitet hatte.
13 Sa 59/09
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