Aus der Urteilsübersicht:
Unternehmensberater klagt erfolgreich gegen Rufmordkampagne auf Schadensersatz und Unterlassung der Gerüchte
Ein Unternehmensberater, der wegen einer unfairen Attacke durch eine Rufmordkampagne seines früheren Arbeitsgebers seinen Arbeitsplatz bei seiner neuen Firma verlor, bekam mit seiner Klage in allen Punkten vor Gericht Recht. Das Arbeitsgericht Frankfurt sah es als erwiesen an, dass der Verlust des neuen, auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrages im unmittelbaren Zusammenhang mit der Rufmordkampagne des Unternehmens zu tun hatte, bei der der Mitarbeiter früher beschäftigt war. Der Unternehmensberater hatte den früheren Arbeitgeber auf Schadensersatz und Unterlassung der Verleumdung verklagt. Die beklagte Firma konnte in keinem Punkt Anhaltspunkte und Beweise für die Richtigkeit der Gerüchte vorbringen. Sie musste Schadensersatz an den Kläger leisten und die Verbreitung der Behauptungen sofort einstellen.
7 Ca 2461/97
|