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Aus der Urteilsübersicht:

Heimliche Telefonate am Arbeitsplatz rechtfertigen Kündigung

Das Bundesarbeitsgericht Erfurt bestätigte in dritter Instanz die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, der auf Kosten seines Arbeitgebers heimlich private Telefongespräche nach Mauritius geführt hatte. Der Beklagten war hierbei ein Schaden von über 1.300 Euro Telefonkosten entstanden; teilweise hatte der Kläger die Telefonate, welche summiert eine Gesprächsdauer von über 18 Stunden hatten, während der Arbeitszeit geführt.

Für die Richter erschwerend kam hinzu, dass der Kläger die Anrufe von unterschiedlichen Arbeitsplätzen geführt und somit in Kauf genommen hatte, dass Kollegen fälschlicherweise der Führung privater Telefonanrufe beschuldigt werden.

2 AZR 147/03



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