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Aus der Urteilsübersicht:

Keine Kündigung bei Beschimpfung des Arbeitgebers

Eine betriebliche Umstrukturierung einer Flughafengesellschaft veranlasste einen Angestellten dazu, seinen Arbeitgeber in Gegenwart eines Fluggastes als "Scheiß-Firma" zu bezeichnen. Dies ließ sich die Geschäftsleitung nicht gefallen und kündigte dem Arbeitnehmer fristlos.

Das Arbeitsgericht Frankfurt hielt die Kündigung jedoch für unwirksam, obwohl eine Beleidigung des Arbeitgebers gerade gegenüber Kunden einen gravierenden Pflichtverstoß darstellt. Entscheidend war in diesem Fall aber, dass der Angestellte rund 27 Jahre als tadellos arbeitender und äußerst höflicher Mitarbeiter bei der Flughafengesellschaft beschäftigt war, so dass ihm der einmalige "Ausrutscher" nachgesehen werden konnte.

Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a. M.
9 BV 558/99 lt. Handelsblatt vom 03.04.2000



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