Aus der Urteilsübersicht:
Keine Kündigung bei Beschimpfung des Arbeitgebers
Eine betriebliche Umstrukturierung einer Flughafengesellschaft veranlasste
einen Angestellten dazu, seinen Arbeitgeber in Gegenwart eines Fluggastes
als "Scheiß-Firma" zu bezeichnen. Dies ließ sich die
Geschäftsleitung nicht gefallen und kündigte dem Arbeitnehmer fristlos.
Das Arbeitsgericht Frankfurt
hielt die Kündigung jedoch für unwirksam, obwohl eine Beleidigung
des Arbeitgebers gerade gegenüber Kunden einen gravierenden Pflichtverstoß
darstellt. Entscheidend war in diesem Fall aber, dass der Angestellte rund
27 Jahre als tadellos arbeitender und äußerst höflicher Mitarbeiter
bei der Flughafengesellschaft beschäftigt war, so dass ihm der einmalige
"Ausrutscher" nachgesehen werden konnte.
Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a. M.
9 BV 558/99 lt. Handelsblatt vom 03.04.2000
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