Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Nickerchen am Arbeitsplatz ohne Rechtsfolgen

Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm klagte ein Arbeitnehmer in zweiter Instanz gegen seine fristlose Kündigung. Ihm war nach 18-jähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt worden, nachdem er durch seinen Vorgesetzten, während der Arbeitszeit, mit geschlossenen Augen auf der Toilette vorgefunden worden war.

Das Gericht wies die fristlose Kündigung als unverhältnismäßig zurück. In der Begründung wiesen die Richter darauf hin, dass der Kläger bis dahin jahrelang einwandfreie Arbeit vorgewiesen habe.

15 Sa 463/04



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