Aus der Urteilsübersicht:
Hitlergruß erzwingt Kündigung
Das Arbeitsgericht Frankfurt wies die Kündigungsschutzklage einer Bankangestellten zurück. Dieser war in Folge einer verbalen Auseinandersetzung mit ihrer jüdischen Kollegin fristlos gekündigt worden.
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war die Weigerung einer jüdischen Kollegin, die Klägerin in ein Computerprogramm einzuweisen. Diese verwies sie vielmehr auf andere Kollegen, woraufhin die Klägerin ihr mit der Aussage begegnete: „Die anderen sind doch schon tot. Heil Hitler.“.
Das Gericht teilte die Auffassung des Arbeitgebers, wonach es sich hierbei um eine gravierende verbale Entgleisung handele, welche eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertige. Ein Arbeitgeber müsse dafür Sorge tragen, dass der Betriebsfrieden und die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern gewahrt bleiben.
1 Ca 7033/07
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