Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Sanktion bei Fehlverhalten am Arbeitsplatz

Handelt ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz grob fahrlässig, ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt, arbeitsrechtliche Sanktionen einzuleiten. Zu diesem Schluss kam in erster Instanz das Arbeitsgericht Frankfurt.

Geklagt hatte ein Schlepperfahrer des Frankfurter Flughafens, der auf dem Rollfeld ein Flugzeug falsch positioniert und beschädigt hatte. Vom Arbeitgeber war er daraufhin von einer tariflichen Lohnerhöhung ausgeschlossen worden.

1 Ca 1973/07



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