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Aus der Urteilsübersicht:

Schlechtleistung führt nicht zur Kündigung

Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte die fristlose Kündigung eines Bankkassierers für unwirksam. Dieser hatte bei der Einbuchung eines Geldbetrages versehentlich statt der Eurotaste die Dollartaste gedrückt und so einen Fehlbetrag von 250 Euro verursacht. Gegen ausdrückliche Anweisung hatte er weiterhin versucht, diesen Fehlbetrag aus eigener Tasche zu begleichen.

Den Richtern nach ist die nachlässige Verursachung eines Fehlbetrags und dessen Ausgleich aus eigener Tasche keine Straftat. Vielmehr sei dies arbeitsrechtlich als Schlechtleistung zu werten und abzumahnen. Bei Wiederholung eines solchen Vorfalls sei eine verhaltensbedingte Kündigung möglich.

1 Ca 1756/06



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