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Aus der Urteilsübersicht:

Kündigung auf häufige Krankheit nicht gerechtfertigt

In einem Urteil gab das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz der Kündigungsschutzklage eines klagenden Arbeitnehmers statt.

Der Arbeitgeber begründete die Aussprache einer ordentlichen Kündigung mit der Annahme, dass der Mitarbeiter in Zukunft weiterhin wegen Krankheit fehlen werde und dies für das Unternehmen unzumutbare wirtschaftliche Auswirkungen haben könne. Der Kläger war im Zeitraum von 2001 bis 2004 an 157 Tagen krank geschrieben.

Den Richtern nach müssen für eine Kündigung nachvollziehbare Anhaltspunkte vorliegen, die verdeutlichen, dass in Zukunft mit weiteren Erkrankungen zu rechnen sei, die sich in erheblicher Weise störend auf den Betriebsablauf auswirken oder das Unternehmen wirtschaftlich belasten. Im vorliegenden Fall verneinten die Richter das Vorliegen einer negativen Krankheitsprognose. Sie stellten weiterhin fest, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt war.

10 Sa 883/05



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