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Aus der Urteilsübersicht:

Konkurrenztätigkeit zum Arbeitgeber führt zur Kündigung

Nimmt ein Arbeitnehmer eine angestellte oder selbständige Konkurrenztätigkeit zum Arbeitgeber auf, kann dies zu einer ordentlichen Kündigung führen. Den Richtern des Arbeitsgerichts Leipzig nach liege damit ein klarer arbeitsvertraglicher Treuebruch vor. Eine fristlose Kündigung sei jedoch nicht gerechtfertigt.

4 Ca 7452/05



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