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Aus der Urteilsübersicht:

Plötzliche Verlegung von Arbeitszeit nicht rechtens

Das Arbeitsgerichts Frankfurt stellte in einem Urteil fest, dass allein erziehende Mitarbeiter eine plötzliche Veränderung ihrer Arbeitszeiten nicht akzeptieren müssen.

Die Klägerin hatte nach der Geburt ihres Sohnes mehrere Jahre nur vormittags gearbeitet, um sich nachmittags um ihr Kind zu kümmern. Aus betrieblichen Gründen verlangte der Arbeitgeber eine Arbeitszeitverlegung auf den Nachmittag und den Abend.

Dem Gericht nach ist eine plötzliche Verlegung der Arbeitszeit, die seit mehreren Jahren gehandhabt wurde, nicht mit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Außerdem müssen bei der Arbeitszeitgestaltung Interessen von allein erziehenden Eltern berücksichtigt werden.

7 Ga 25/07



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